Hausbooturlaub - Fahren ohne Führerschein

Der "Charterschein" ist kein Ersatz für die amtlichen Sportbootführerscheine

Führerscheinfrei heißt nicht, dass es keine Regeln gibt!
Alle Mitfahrer sind gefordert... Fotos: edition VASCO

Der Charterschein gilt nur für gemietete Sportboote, die maximal für 10 Personen zugelassen und haftpflichtversichert sind. Die Bootslänge ist auf 15 Meter beschränkt, die Geschwindigkeit des Bootes auf 12 km/h im stillen Wasser begrenzt. Der Charterschein ist also kein Ersatz für den normalerweise notwendigen amtlichen Sportbootführerschein Binnen. Er ist eine zeitlich und räumlich begrenzte anerkannte Bescheinigung über die Befähigung, das Sportboot auf den unten angegebenen Binnenschifffahrts-Straßen zu führen.

Unbefristet mit Charterschein befahrbare Wasserstraßen:

Müritz-Elde-Wasserstraße (MEW)
von km 0,95 (Schleuse Dömitz) bis km 180 (Buchholz)
zusätzliche Bedingungen gelten von km 121 (Beginn Plauer See) bis km 167 (Ausfahrt Hafendorf Classee)

Stör-Wasserstraße
von km 0,0 (Einmündung in die MEW) bis km 44,7 (Hohe Viecheln).
zusätzliche Bedingunen gelten ab km 19,88 (Einmündung in den Schweriner See)

Peene
von km 2,50 (Malchin) bis km 34,9 (Demmin)

Müritz-Havel-Wasserstrasse (MHW)
mit Haupt- und Nebenstrecken gemäß § 24.01 Buchstabe b der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
von km 0,0 bis km 31,8

Obere Havel-Wasserstrasse (OHW)
mit den zu diesem Abschnitt gehörenden Haupt- und Nebenstrecken gemäß § 24.01 Buchstabe a der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
von km 15,9 (Schleuse Zehdenick) bis km 94,4 (Hafen Neustrelitz)

Dahme-Wasserstrasse
mit den zu diesem Abschnitt gehörenden Haupt- und Nebenstrecken gemäß § 21.01 Buchstabe e der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
von km 10,30 bis km 26,04

Spree-Oder-Wasserstrasse (SOW)
Neuhauser Speisekanal (Gesamtstrecke), Drahendorfer Spree (Gesamtstrecke),

Saar
von km 87,6 bis zur deutsch-franzözischen Grenze

Mit Charterschein befahrbare Wasserstraßen in der Probephase:

Obere Havel-Wasserstrasse (OHW)
mit den zu diesem Abschnitt gehörenden Haupt- und Nebenstrecken, gemäß § 24.01 Buchstabe a der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
von MzK km 43,95 (Schleuse Liebenwalde) bis km 15,9 (Schleuse Zehdenick)

Havel-Oder-Wasserstrasse (HOW)
Finowkanal von km 89,3 (Schleuse Liepe) bis 57,37 (Zerpenschleuse)
Werbelliner Gewässer von km 4 bis km 19,8

Rüdersdorfer Gewässer
mit den zu diesem Abschnitt gehörenden Haupt- und Nebenstrecken gemäß Absatz 21.01 Buchstabe d der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
von km 0 bis km 3,78 (Schleuse Woltersdorf)

Spree-Oder-Wasserstrasse
Gosener Kanal (Gesamtstrecke), Seddinsee (Gesamtstrecke)

Saale
von km 89,2 (Schleuse Trotha) bis km 115,22 (Rischmühlenschleuse)

Lahn
von km 70 bis 137,07 (Hafen Lahnstein)

 

bookmark in your browserbookmark at mister wongpublish in twitterbookmark at del.icio.usbookmark at digg.combookmark at furl.netbookmark at linksilo.debookmark at reddit.combookmark at spurl.netbookmark at technorati.combookmark at google.combookmark at yahoo.combookmark at facebook.combookmark at stumbleupon.combookmark at propeller.combookmark at newsvine.combookmark at jumptags.com">Druckversion

reise-report

Neues vom Bund

Nach dreijähriger Versuchsphase mit dem "Mini-Bootsführerschein" wurde die bisher befristete Regelung vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zum 1. Mai 2004 in dauerhaftes Recht umgesetzt - die "Binnenschifffahrts-Sportbootvermietungs-verordnung" (BinSch-SportbootVermV) wurde entsprechend geändert.

Gleichzeitig wurden auch die Möglichkeiten der Freizeitskipper mit der "Charterbescheinigung" erweitert:
So darf nun bei guten Wetterbedingungen auch der Binnensee Müritz durchfahren werden - allerdings nur in der Fahrrinne und wenn alle Personen an Bord Rettungswesten tragen.

Nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern wurden zum 1. Mai 2004 weitere Wasserflächen freigegeben. Unter anderem für Teilstrecken der Lahn und der Saale. Anders als bei der Müritz ist für die Lahn und für die Saale noch nicht sicher, ob dies auch so bleiben wird. In einer nun begonnenen weiteren dreijährigen Testphase wird erprobt, ob auch für diese Flüsse die "Charterbescheinigung" als Eignungsnachweis dauerhaft ausreichend sein kann.

Schon seit dem 1. Mai 2000 waren Bootsvermieter berechtigt, nach einer gründlichen Einweisung ihre Kunden auch ohne Sportbootführerschein Binnen aufs Wasser zu lassen. In der Regel dauerten diese Instruktionen etwa drei Stunden.

Wichtig:
Die "Charterbescheinigung" gilt nur für die jeweilige Mietdauer. Auch wenn ein Charterer noch im selben Jahr ein zweites Mal ein Hausboot mietet, muss er die Prozedur wieder von vorne anfangen.

Sportbootführerscheine

Wer also Spaß am Bootfahren hat, sollte darüber nachdenken, einen Sportbootführerschein zu machen. Das kann man entweder an seinem Heimatort, im Urlaub oder auch als Fernkurs machen, wie ihn ABC-Wassersport in München anbietet.

Für den Freizeitskipper notwendig sind:

Sportbootführerschein Binnen
Amtlich vorgeschriebener Führerschein für den gesamten EG-Binnenbereich

und/oder

Sportbootführerschein See
Amtlich vorgeschriebener Motorbootführerschein für den Küstenbereich bis 3 sm (weltweit)

KontaktImpressumNewsletterAGBs