Die nachstehenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über notwendige und sinnvolle Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge bei einer Reise in dieses Land.
Für die Einreise besteht zurzeit keine Impfpflicht. Neben den in
Deutschland empfohlenen Impfungen können für Ihre Reise jedoch weitere
Impfungen sinnvoll sein.
bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit
der einheimischen Bevölkerung
(c)
bei beruflicher Tätigkeit oder
Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition auf westlich von
Thessaloniki (N)
Reisebedingung 1: Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich
Reisebedingung 2: Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)
Reisebedingung 3: Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)
Wichtiger Hinweis:
Welche Impfungen letztendlich vorzunehmen sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden.
Informationen zur Kostenübernahme von Impfungen für private Auslandsaufenthalte durch Ihre Krankenversicherung finden Sie in unserer Rubrik "Kostenerstattung" (www.crm.de/krankenkassen).
Da im Einzelfall unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt oder Apotheker in Anspruch zu nehmen (siehe Anschriften qualifizierter Beratungsstellen nach Postleitzahlgebieten sortiert: www.crm.de/beratungsstellen).
Im Sommer 2011 wurden insgesamt 61 Malaria tertiana-Fälle in
Griechenland registriert, mehr als die Hälfte davon bei Personen ohne
vorherige Reiseanamnese. Die überwiegende Mehrzahl der Erkrankungen trat in
der Region Evrotas im Süden der Peloponnes auf, Einzelfälle aber auch in
Attiki, Evoia, Viotia und Larissa. Im Sommer 2012 wurden erneut 12 Fälle von
Malaria tertiana aus derselben Gegend gemeldet. Eine sorgfältige
Expositionsprophylaxe sollte beachtet werden. Darüber hinausgehende
Vorbeugungsmaßnahmen sind nicht indiziert. Bei unklaren Fieber während oder
nach einem Aufenthalt während der Sommermonate sollte ggf. an eine Malaria
gedacht werden.
Denken Sie daran, eine Reiseapotheke mitzunehmen, damit sie für
leichtere Erkrankungen und kleinere Notfälle gerüstet sind.
Folgendes sollten Sie auf Reisen immer dabei haben: Medikamente
gegen Durchfall, Reisekrankheit, Fieber, Schmerzen sowie
Wunddesinfektionsmittel, Insekten- und Sonnenschutzmittel, Salbe bei
Insektenstichen oder anderen Hautreizungen, Fieberthermometer und
Verbandmaterial.
Je nach Reiseland und Reiseziel können weitere Medikamente (z.B.
zur Malariavorsorge) oder Hilfsmittel (z.B. Spritzen) sinnvoll sein.
Nicht vergessen: Medikamente, die Sie ständig einnehmen
müssen!
Tollwut: Anfang März wurde aus der Region Thessalien (Z) eine tollwütige Hauskatze gemeldet. Griechenland galt von 1987 an bis zum erstmaligen wieder Auftreten im Oktober 2012 als tollwutfrei. In Nordgriechenland sind seitdem insgesamt 18 tollwütige Tiere, überwiegend Füchse sowie einige Hunde, registriert worden. Tierkontakt meiden, ggf. Impfschutz erwägen.
Meningitis-Impfung: Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Impfung bei
Langzeitaufenthalten als Reise-Impfung für bestimmte Personengruppen
(Jugendliche bzw. Schüler, Studenten). Reisende sollten mit dem Arzt unter
Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung
klären.
Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen.
Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet.
Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten.
Den reisemedizinischen Ratgeber zum Thema "Krankenversicherung für Auslandsreisen" können Sie hier herunterladen (PDF).
Trotz optimaler Vorbereitung und Beratung im Vorfeld einer Reise durch erfahrene Reisemediziner kann unterwegs sowohl im Inland als auch im Ausland jederzeit ein plötzliches Gesundheitsproblem in Form einer Krankheit oder eines Unfalls auftreten.
Der schnelle Abruf bzw. das Vorliegen verlässlicher Informationen über Ihren Gesundheitszustand können in solchen Fällen lebensrettend sein. Die CRM travel.CARD ermöglicht Ärzten im Notfall Ihre persönlichen, medizinischen Daten einzusehen.
Ihre persönliche Gesundheitsakte enthält wichtige Informationen über vorliegende Krankheiten, Allergien, eingenommene Medikamente und Kontaktdaten Ihrer behandelnden Ärzte.
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt und Apotheker im Rahmen einer reisemedizinischen Beratung zur CRM travel.CARD informieren.
Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor einer Reise aktuell, kompetent und individuell zu Gesundheitsfragen beraten zu lassen:
Apotheken mit qualifizierter Reise-Gesundheits-Beratung (nach Postleitzahlgebieten)
Impfstellen und Ärzte mit Spezialsprechstunde Reisemedizin (nach Postleitzahlgebieten)
Reisebüros , die Ihnen Ärzte und Apotheken in Ihrer Umgebung empfehlen können.
Die Angaben in diesem Informationssystem wurden nach bestem Wissen und sorgfältiger Recherche zusammengestellt. Eine Gewähr oder Haftung kann nicht übernommen werden.