Reisekranken-Versicherung
Im Ausland anfallende Arzt-, Krankenhaus- sowie Medikamentenkosten können unter Umständen sehr teuer werden. Die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland entschädigen nämlich nur nach den vergleichbaren Inlandssätzen und dies nur in Ländern der EU sowie in Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, das sind Belgien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Großbritannien, Irland, Israel, Italien, Niederlande, Schweden, Schweiz, Tunesien und Türkei. Auch manche privaten Krankenkassen übernehmen nicht immer alle Behandlungskosten aus dem Ausland. Informieren Sie sich vorher und schließen Sie am besten eine Zusatzversicherung mit integriertem „Notfall-Service“ ab, die die Kosten ganz trägt und auch einen eventuellen Rücktransport mit Ambulanz-Flugzeugen übernimmt. Wer besonders günstige Bedingungen hat, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zusammengetragen. Die Untersuchungsergebnisse kann man sich schicken lassen: Verbraucherzentrale, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf.