Die Bootsführer müssen sicherstellen, dass alle Angler an Bord auch einen gültigen Angelschein haben
Schon seit dem 1. Juni 2007 sind Führer von Angelbooten in Dänemark verpflichtet, sich vor dem Auslaufen des Bootes abzusichern, dass alle Teilnehmer an Bord, einen gültigen Angelschein und Personalausweis dabei haben. Daran erinnert jetzt nochmal das dänische Fremdenverkehrsamt. Ebenso sind die Bootsführer verpflichtet, die Identität der Teilnehmer zu kontrollieren (die Personalien müssen mit dem Angelschein übereinstimmen). Dies gilt für alle Angler zwischen 18 und 65 Jahren.
Alle Angelboote, Charterboote oder Leihboote sind ungeachtet ihrer Größe betroffen. Sollte bei einer Kontrolle festgestellt werden, dass die Regelung nicht eingehalten wird, muss der Bootsführer mit einem Strafverfahren oder einer Geldstrafe von 2.500 Kronen (330 Euro) rechnen. Ausgenommen sind jedoch Personen, die nicht die Absicht haben zu Angeln und auch zu keiner Zeit der Fahrt an der Fischerei teilnehmen.
Ein Angelschein ist erforderlich fürs Angeln in allen natürlichen dänischen Gewässer, Seen und Auen. Der Angelschein, der für ein Jahr gilt, ist erhältlich bei den Postämtern. Es besteht auch die Möglichkeit, Tages- oder Wochenkarten zu lösen. Auch die örtlichen Fremdenverkehrsbüros sowie größere Angelgeschäfte können Karten ausstellen.
Weitere Informationen: VisitDenmark, Norbert Michel, Tel. 040/32021141, www.visitdenmark.com/angeln
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