Ab 1. Mai 2005 gilt in Österreich wie bereits in Italien und in Spanien die so genannte Warnwestenpflicht. Damit muss in jedem Auto, dass auf Österreichs Straßen rollt, das europäisch genormte Kleidungsstück in rot, gelb oder orange nicht nur vorhanden sein, sondern beim Verlassen des Fahrzeugs auf der Autobahn beziehungsweise. freier Strecke wegen einer Panne und ähnlichem getragen werden. Vorgeschrieben ist in Österreich allerdings nur eine Warnweste pro Auto.
Nachdem die Wiener Ministerien für Verkehr und Inneres vor zwei Wochen angekündigt hatten, bei einem Fehlen der kunstoffseidenen Stücks dies sofort mit hohen Bußgeldern zu ahnden, reagierten die Wiener Beamten nun doch noch auf die heftigen Proteste der Öffentlichkeit. Sie räumten den Warnwestemuffeln jetzt eine dreimonatige Schonfrist ein, in der zwar kontrolliert und ermahnt, aber noch nicht abkassiert wird. Diese Strafverschonung gilt auch für die 28 Millionen erwarteten ausländischen Urlauber, die jedes Jahr mit dem Auto durch Österreich fahren beziehungsweise dort Urlaub machen. Ab Anfang August sind dann jedoch 14 Euro fällig, wenn keine Weste im Auto liegt, order sie bei einer Panne oder einem Unfall nicht angezogen wird. (ar/hhg)
In Italien und Spanien müssen Autofahrer eine gelbe oder rote Warnweste für Fahrer und Beifahrer dabei haben. Sie muss der EU-Norm EN 471 entsprechen. Fahrer und der Beifahrer müssen die Weste immer tragen, wenn sie bei einer Panne das Fahrzeug verlassen. Dies gilt außerhalb geschlossener Ortschaften, sowie nachts und bei schlechter Sicht. Wer keine Warnwesten im Auto mitführt, muss in Italien mit einer Strafe von bis zu 138 Euro rechnen. In Spanien kann dies bis zu 91 Euro kosten.
Die vorgeschriebenen Warnwesten gibt es bei den Automobilclubs sowie im Fachhandel ab 2,50 Euro.
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