Ab sofort müssen in Deutschland operierende Fluggesellschaften und Flugzeugbetreiber für etwaige Unfälle entsprechende Haftpflichtversicherungen abschließen, die unter anderem für jeden Passagier eine Mindestdeckungssumme von 300.000 Euro vorsieht.
Das Gesetz schließt eine bestehende Deckungs- und Regelungslücke, nachdem bereits im letzten Sommer im internationalen und nationalen Luftverkehr eine wesentlich verbesserte Haftung für Passagier- und Gepäckschäden eingeführt wurde.
Nach Angaben von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betrafen diese Änderungen aber nur das generelle Schadensersatzrecht, während das neue Gesetz nun auch sicherstellt, dass etwaige Opfer ihre Ansprüche im Schadensfall auch tatsächlich realisieren können. Neben der Haftung für Fluggäste müssen Reisegepäckstücke mit 1.200 Euro je Fluggast und andere Güter mit 20,50 Euro pro Kilogramm versichert sein. Die Haftung für Schäden Dritter ist nach dem Gewicht des Flugzeugs gestaffelt und liegt zwischen rund 900.000 und 840 Millionen Euro. Verstöße gegen die neuen Versicherungspflichten können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden. (ar/hhg)
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